Wenn Sie schon an mehreren Stellen Berufserfahrung gesammelt haben, werden Ihre Arbeitszeugnisse für Firmen wichtiger, um Ihre Eignung für einen bestimmten Job zu beurteilen. Arbeitgeber sind verpflichtet, Ihren Angestellten ein Zeugnis auszustellen, das über Leistung und Verhalten Auskunft gibt.
In der Regel werden Zeugnisse beim Austritt abgegeben. Sie können aber auch ein «Zwischenzeugnis» verlangen, ohne gekündigt zu haben. Das ist dann sinnvoll, wenn Sie schon sehr lange beim gleichen Arbeitgeber angestellt sind oder wenn Sie innerhalb der Firma neue Vorgesetzte bekommen, neue Aufgaben übernehmen oder befördert wurden.
Arbeitgeber sind verpflichtet, faire und wahrheitsgetreue Zeugnisse auszustellen. Einige Unternehmen verwenden in Arbeitszeugnissen jedoch noch immer Geheimcodes. Was auf den ersten Blick wie ein gutes Zeugnis klingt, ist nicht so positiv gemeint. Man will so meist Diskussionen aus dem Weg gehen.
Wir haben für Sie einige Formulierungen und ihre Bedeutung zusammengefasst:
Geheimcode | Was gemeint ist |
Keinerlei Bemerkungen über die Leistungen und das Verhalten. | Es kann sein, dass sowohl Leistung wie Betragen nicht befriedigen. |
Lediglich Bemerkungen über das Verhalten. | Es ist wahrscheinlich, dass die Leistungen nicht befriedigen. |
Lediglich Bemerkungen über die Leistung. | Man kann annehmen, dass das Verhalten nicht den Erwartungen entspricht. |
„Er bemühte sich, seine Aufgabe so gut wie möglich…“ | Seine Leistungen genügten nicht, obwohl er sich Mühe gab. |
„Seine Leistungen waren zufrieden stellend“. | Knappe Leistungen die besser sein können. |
„…stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ oder „seine Leistungen waren gut“ | Er war ein guter Mitarbeiter. |
„Seine Leistungen waren überdurchschnittlich“ oder „…zur vollsten Zufriedenheit.“ | Die Leistungen waren überdurchschnittlich, man lässt ihn nur ungern gehen. |
Er trug zur Verbesserung des Arbeitsklimas bei. | Er vertrödelte die Arbeitszeit mit Sprüchen und Nebensächlichkeiten. |
Wir schätzen seinen grossen Eifer | Er war ein Streber. |
Keine Bemerkungen über den Austrittsgrund. | Es besteht die Möglichkeit, dass er „gefeuert“ wurde. |
Der Austritt erfolgte im gegenseitigen Einverständnis. | Es handelt sich um eine normale Entlassung und man ist wahrscheinlich froh darüber. |
Der Austritt erfolgt auf eigenen Wunsch. | Es handelt sich um einen normalen Austritt, der keine grossen Lücken hinterlässt. |
Der Austritt wird bedauert. | Man verliert diesen Mitarbeiter nur ungern, er war tüchtig. |
Der Austritt wird sehr bedauert. | Der Mitarbeiter war sehr tüchtig und hinterlässt eine grosse Lücke. |
Einige Unternehmen erklären mittlerweile ausdrücklich, keine Geheimcodes zu verwenden. Eine entsprechende Anmerkung sollte im Zeugnis am Anfang oder am Schluss stehen.
Falls Sie mit bestimmten Formulierungen in Ihrem Arbeitszeugnis nicht einverstanden sind, sollten Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden und versuchen, sich mit ihm zu einigen.
Falls eine Einigung nicht möglich ist, können Sie eine Arbeitsbestätigung statt eines Zeugnisses verlangen. In einer Arbeitsbestätigung stehen nur die Personalien, die Dauer der Anstellung und die Funktion, aber keine Bemerkungen zu Leistung und Verhalten. Rechnen Sie in diesem Fall aber damit, dass in einem späteren Bewerbungsgespräch nach dem Grund gefragt wird.